• Aktuelles

            • Anmeldung M7 an der Mittelschule Bischberg

              Der Schulverbund „Westliches Maintal“ bietet gemeinsam den M-Zweig an. Die Mittelschule Bischberg wird im kommenden Schuljahr eine M7 und eine M10 beherbergen.
              Die Anmeldung in die M7 erfolgt ab dem 08.03.2021 nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Bitte geben Sie das Zwischenzeugnis zusammen mit dem Anmeldeblatt, das Ihnen die Klassenleitung aushändigt, im Sekretariat ab.
              Für die Aufnahme in die M8 und M9 wenden Sie sich bitte an die Mittelschule Oberhaid sowie die Hans-Schüller Mittelschule Hallstadt.

              Aufnahmevoraussetzungen:
              Schüler, die im Zwischenzeugnis der Mittelschule vom 5. März 2021 in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch folgenden Notendurchschnitt erreicht haben:
              • Aufnahme in die M 7: Zwischen-/Jahreszeugnis der 6. Klasse: Notendurchschnitt von 2,66 oder besser
              • Aufnahme in die M 8: Zwischen-/Jahreszeugnis der 7. Klasse: Notendurchschnitt von 2,33 oder besser
              • Aufnahme in die M 9: Zwischen-/Jahreszeugnis der 8. Klasse: Notendurchschnitt von 2,33 oder besser

            • Schüler-ABC zum Distanzunterricht

              Struktur schaffen

              Ich teile mir die Zeit durch Tagespläne und/oder Wochenpläne sinnvoll ein.

              Ich markiere mir, was ich schon erledigt habe oder was ich noch erledigen muss.

              Ich nehme an den Videokonferenzen oder digitalen Unterrichtsstunden verbindlich teil – so wie in der Schule auch.

              Persönlicher Kontakt

              Ich habe mindestens einmal am Tag Kontakt zu einer Lehrerin/ zu einem Lehrer (z. B. in der Videokonferenz oder per Email…)

              Wenn ich ein Problem habe, kann ich den Kontakt zu einer Lehrerin oder einem Lehrer bzw. zu einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen suchen. Ich kann z. B.  eine Email schreiben oder nach der Videokonferenz persönlich etwas nachfragen.

              Feedback

              Feedback heißt so viel wie Rückmeldung.

              Ich kann den Lehrerinnen und Lehrern Feedback geben, indem ich sage, wie es mir geht oder ob ich etwas im Distanzunterricht gut/nicht so gut verstanden habe.

              Die Lehrerinnen und Lehrer geben mir regelmäßig Feedback, wie ich in meinem Lernen vorankomme oder ob ich mich in einer Sache noch verbessern kann.

              Unterrichtsmethoden

              Meine Lehrerin oder mein Lehrer entscheidet, wie ich bestimmte Dinge im Distanzunterricht lerne. Manchmal schaue ich mir ein Erklärvideo zu einem Thema an oder ich bekomme einen Arbeitsauftrag in einer Videokonferenz, den ich zu zwei oder in einer Gruppe erledige.

              Manchmal lerne ich mit Material, das mir im Internet zur Verfügung gestellt wird. An einem anderen Tag nutze ich vielleicht eher mein Schulbuch oder meine (Arbeits-)hefte, die ich sonst auch in der Schule benutze.

              Digitale Lernwerkzeuge

              Es gibt digitale Werkzeuge zum Lernen, z. B. bestimmte Apps oder eine digitale Pinnwand. Bestimmte digitale Werkezuge kann ich aber nicht nur zum Lernen verwenden, sondern auch zum Kommunizieren mit den Lehrerinnen und Lehrern oder der Klasse, z B. ein System für eine Videokonferenz oder auch Emails und Sprachnachrichten.

              Meine Lehrerin/ mein Lehrer entscheidet, welches digitale Werkzeug wir für das Lernen oder Kommunizieren, d.h. das miteinander Sprechen, verwenden.

              Hilfsangebote

              Die Schule unterstützt mich und meine Eltern, wenn ich im Distanzunterricht technische Probleme habe. So kann ich mir z. B. einen Laptop ausleihen oder ich bekomme auf andere Art Unterstützung. Ich persönlich oder meine Eltern können sich immer an die Schule wenden.

            • Sachspenden an Frauenhaus und Mutter-Kind Haus angekommen

              Wir erinnern an die Weihnachtszeit, in der unsere Schulfamilie für das Frauenhaus Bamberg und das Mutter-Kind Haus Bamberg Sachspenden gesammelt hat. Trotz der erschwerten Bedingungen kamen dieses Jahr wieder viele Hygieneartikel. Den Eltern und Kindern ein herzliches Dankeschön für die Verbundenheit und Unterstützung. "Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen."

            • Anpassungen im Übertrittsverfahren in der Jgst. 4

              1. Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4

              Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO:

              Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können. Wie bereits mitgeteilt, soll eine „Ballung“ von Leistungsnachweisen durch eine möglichst gleichmäßige Verteilung vermieden werden. Die Lehrkraft entscheidet hier in pädagogischer Verantwortung und mit besonderem Augenmaß.

              Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen (§ 10 Abs. 1 GrSO) können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.

              Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.

              Wie sonst auch erfolgt die Leistungserhebung in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft. Die Aufgabenstellungen der Leistungsnachweise ergeben sich dabei – unabhängig ob Präsenz- oder Distanzunterricht – stets aus dem vorangegangenen Unterricht.

               

              2. Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

              In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.

              Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum (02.02. – 05.02.2021) nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand an die Erziehungsberechtigten möglich.

               

              3. Übertrittszeugnisse und Probeunterricht

               

              Wie bisher

              • gilt der Grundsatz, dass das Übertrittszeugnis feststellt, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist (§ 6 Abs. 3 GrSO).
              • wird die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt (§ 6 Abs. 5 GrSO).
              • findet das amtliche Formular für das Übertrittszeugnis in der zum Schuljahr 2020/2021 überarbeiteten Fassung (vgl. KMS III.1-BS7422.0/54/5 vom 16.12.2020) Anwendung.

               

              Darüber hinaus gilt in Abweichung zu den Übertrittsregelungen der §§ 6 und 10 GrSO und bezogen auf das Schuljahr 2020/2021 Folgendes:

              Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.

               

              4. Probeunterricht

               

              4.1 Termine

              • Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.
              • Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.
              • Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen.

               

              4.2 Inhalte

              • Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.
              • Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.
              • Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.
              • Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.“

               

            • Neue Termine für Abschlussprüfungen stehen fest

              Wegen der Schul-Schließungen im Lockdown werden die Abschlussprüfungen in Bayern verschoben. Jetzt hat Kultusminister Piazolo den neuen Terminplan veröffentlicht.

              Bayern verschiebt - wie angekündigt - an allen Schularten die Abschlussprüfungen. "Wichtig ist mir: Wir ermöglichen allen Jugendlichen in den jeweiligen Abschlussklassen faire Bedingungen für ihre anstehenden Prüfungen", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) mit. "Auch beim Übertritt in der Jahrgangsstufe 4 nehmen wir zeitlichen Druck heraus." Corona lasse eine schnelle Rückkehr zur Normalität nicht zu.

              Für die Gymnasien hatte das Kultusministerium bereits Ende November einen späteren Start der Abiturprüfungen angekündigt. Nun werde wegen der aktuellen Schul-Schließungen zusätzlich die Zahl der Klausuren deutlich reduziert, teilte das Ministerium mit. Für alle anderen Schularten wurde der Terminplan überarbeitet. Damit solle die Grundlage geschaffen werden, dass die Schülerinnen und Schüler "gut durch das Schuljahr kommen", sagte Piazolo. "Falls nötig, werden wir weitere Anpassungen vornehmen."

              Die neuen Prüfungstermin im Überblick:

              Mittelschulen

              Die Prüfungen für den mittleren Schulabschluss beginnen laut Kultusministerium statt am 22. Juni am 6. Juli 2021. Im Fach Muttersprache bleibt es beim 23. Juni als Prüfungstermin.

              Für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule starten die Prüfungen statt am 28. Juni am 12. Juli 2021. Im Fach Muttersprache bleibt es beim 25. Juni als Prüfungstermin.

              Realschulen

              Die schriftlichen Prüfungen an Realschulen beginnen den Angaben zufolge statt am 22. Juni erst am 6. Juli 2021. Auch die zentralen mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen werden nach hinten verschoben.

              Berufliche Schulen

              Der Start der schriftlichen Prüfungen an Wirtschaftsschulen wird vom 18. Juni auf den 2. Juli verschoben.

              An Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) beginnen die schriftlichen Prüfungen statt am 17. Mai am 10. Juni 2021.

              Gymnasien

              Die Abiturprüfungen beginnen - wie schon im November beschlossen - statt am 30. April am 12. Mai 2021. In Q11 und Q12 wird nach Ministeriumsangaben das erste Halbjahr verlängert, "um diesen Ausbildungsabschnitt gut abschließen zu können".

              Die Zahl der Klausuren im zweiten Halbjahr werde deutlich reduziert, hieß es weiter. Schulaufgaben sollen nur in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache (Q11) bzw. in den drei schriftlichen Abiturfächern (Q12) statt.

              Grundschulen

              Wie von Piazolo bereits angekündigt, wird die Zahl der Probearbeiten weiter reduziert – von 18 auf 14. Der Termin für das Übertrittszeugnis wird vom 3. Mai auf den 7. Mai 2021 verlegt. Die Aufgaben für den Probeunterricht sollen an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

              Detaillierte Übersicht der neuen Prüfungstermine

              Eine ausführliche Übersicht über aller neuen Prüfungstermine für die einzelnen Schularten hat das bayerische Kultusministerium hier auf seiner Internetseite veröffentlicht.

              Die Schulen in Bayern bleien noch bis mindestens Ende Januar geschlossen - alle Kinder und Jugendlichen sind derzeit im Distanzunterricht. Derzeit wird über eine Verlängerung des Lockdowns diskutiert. Wann es für die Schülerinnen und Schüler wieder Präsenzunterricht geben wird, ist noch offen.

            • Übertrittsmöglichkeiten nach der 5./6. oder 7. Klasse

              Im Schuljahr 2021/22 wird voraussichtlich an unserer Schule eine M7 angeboten.

              Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

              • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
              • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche